Der VDST hat ein Positionspapier mit Übergangsregelungen zur Wiederaufnahme des Sporttauchens vorgelegt. Ergänzend dazu gibt es Handreichungen für Ausbilder für das Tauchen in Freigewässern.

Geregelt werden darin unter anderem das Training im Schwimmbad, sowie das Tauchen im Freigewässer. Die Tiefengrenze, die bisher galt wird aufgehoben, dekompressionspflichtige Tauchgänge sind weiterhin nicht möglich. DTSA * dürfen mit einem DTSA *** wieder Tauchen gehen – es gilt die 4-Sterne Regel (DTSA * und DTSA ** dürfen nicht zusammen ins Wasser).

Weiterhin ist es wichtig, nach durchlebter COVID-19 Erkrankung die Tauchtauglichkeit bei einem GTÜM-Arzt erneut feststellen zu lassen.